Beratungsbesuch (nach SGB XI §37 Abs. 3)

Erhalten Sie durch einen anerkannten Pflegegrad ihr Pflegegeld und lassen sich ausschließlich von Ihren Angehörigen oder einer anderen Privatperson versorgen und pflegen, müssen Sie laut §37 Abs. 3 SGB XI einen Beratungseinsatz in der eigenen Häuslichkeit durch eine ambulante Pflegeeinrichtung abrufen.

Pflegebedürftige, welche den Pflegegrad 2-3 haben, müssen den Beratungseinsatz halbjährlich und Menschen ab dem Pflegegrad 4 vierteljährlich abrufen. Pflegebedürftigen, die diesen Einsatz nicht abrufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen und im Wiederholungsfall sogar entziehen.

Sobald Sie von Ihrer Pflegekasse zum Beratungsbesuch (nach SGB XI §37 Abs. 3) aufgefordert werden, reicht uns ein kurzer Anruf von Ihnen. Wir legen zusammen mit Ihnen den Tag sowie die Uhrzeit des Pflegeberatungsbesuches fest und kommen zu einem Gespräch zu Ihnen nach Hause.

Für Sie entstehen keine Kosten! Wir benötigen nur Ihre Unterschrift, dass wir als Häusliche Krankenpflege Chickowsky bei Ihnen vor Ort waren und bekommen von uns eine schriftliche Bestätigung zur Vorlage bei Ihrer Pflegekasse, dass Sie Ihren Pflegeeinsatz SGB XI §37 Abs. 3 abgerufen haben.


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